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Wer den Schaden hat, muss nicht immer der Dumme sein!

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls mit Ihrem eigenen Fahrzeug haben Sie unter anderem Anspruch auf einen Ersatzwagen während der Reparaturzeit Ihres Wagens. Die gegnerische Versicherung ist gesetzlich verpflichtet die Kosten zu erstatten.

Wir stellen Ihnen das richtige Ersatzfahrzeug zur Verfügung und wunschgemäß reichen wir die Mietwagenkosten bei der zuständigen Versicherung ein. Somit bleibt Ihnen der zusätzliche "Papierkrieg" erspart.

 


Auch hier können wir unsere Dienstleistung unter Beweis stellen. Sollte Sie ein bestimmtes Fahrzeug besonders interessieren, so werden wir gerne versuchen Ihnen diesen Wunsch zu erfüllen - sprechen Sie uns an, am besten gleich unter Kontakt.