Im Falle eines unverschuldeten Unfalls mit Ihrem eigenen Fahrzeug
haben Sie unter anderem Anspruch auf einen Ersatzwagen während
der Reparaturzeit Ihres Wagens. Die gegnerische Versicherung
ist gesetzlich verpflichtet die Kosten zu erstatten.
Wir stellen Ihnen das richtige Ersatzfahrzeug zur Verfügung
und wunschgemäß reichen wir die Mietwagenkosten bei
der zuständigen Versicherung ein. Somit bleibt Ihnen der
zusätzliche "Papierkrieg" erspart.
Auch hier können wir unsere Dienstleistung unter Beweis
stellen. Sollte Sie ein bestimmtes Fahrzeug besonders interessieren,
so werden wir gerne versuchen Ihnen diesen Wunsch zu erfüllen
- sprechen Sie uns an, am besten gleich unter Kontakt.
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